Wenn Sie sich für einen unserer Gebrauchtwagen entscheiden, gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung, besser bekannt als Gewährleistung. Als Käufer gehen Sie also nicht das geringste Risiko ein. Die Gewährleistung gilt bis zu einem Jahr nach Ihrem Kauf. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es zu einer Beanstandung kommt, sind wir verpflichtet, den Mangel zu beheben oder Ihnen ein funktionierendes Ersatzfahrzeug im gleichen Geldwert zur Verfügung zu stellen.
Barzahlung, Rechnung