Versicherungsmakler Wien

SCHINNER Vermögenstreuhand- und Versicherungsberatungs GmbH

Versicherungsmakler Wien
Wohngebäudeversicherung für Immobilienverwalter

Adresse
Am Heumarkt 13 Stiege 1/4
Ort
1030  Wien
Telefonnummer
01 7120777
Fax
01 712077799
E-Mail
versicherung@schinner.at
Facebook
schinnergmbh
Website
www.schinner.at

Informationen

Das Unternehmen wurde im Jahre 1985 als reiner Industriemakler gegründet und entwickelte sich zum Berater der renommiertesten Hausverwalter mit Schwerpunkt Wien und der Bundeskammer der Immobilientreuhänder. Im Jahr 2002 wurde das Staatswappen verliehen. Die SCHINNER Vermögenstreuhand- und Versicherungsberatungs GmbH ist einer der wenigen Versicherungsmakler, dem diese Auszeichnung zuteilwurde. Ebenso wurde der geschäftsführende Gesellschafter Prof. Heinz Schinner mit der Redaktion des Kapitels Versicherungswesen in den „Aktuellen Immobilienhandbüchern“ des WEKA- und Linde-Verlages sowie mit dem Lektorat an der FH Wien der WKW am Institut für Immobilienwirtschaft (Vorlesungen Versicherungswesen für Hausverwalter und Bauträger) betraut. Neben der mietrechtskonformen Versicherungsprämie werden auch in allen Bereichen laufend Versicherungsklauseln entwickelt, die den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und Bedürfnissen von Hausverwaltern und Hauseigentümern entsprechen.

Keywords Versicherungsbüro, Wohngebäudeversicherung, Gewerbeversicherung, Schadenabwicklung, Versicherungsberatung.

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Produkte Und Services

  • Gebäudeversicherung

    Trotz gewissenhafter Instandhaltung und Betreuung Ihrerseits, kann es zu einem plötzlich auftretenden Elementarschaden kommen. Daher sollte für Sie als Eigentümer oder Immobilienverwalter das Thema Sicherheit eine besonders hohe Wichtigkeit haben. Ereignisse wie z.B. ein Brandschaden, ein Rohrbruch, eine Gasexplosion oder eine Überschwemmung und dadurch folgende Schäden können gravierende finanzielle Belastungen verursachen. Die Wohngebäudeversicherung umfasst Schäden am Gebäude durch Feuer, Sturm und allgemeine Gebäudeverglasungen. Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegenüber dem Gebäudeeigentümer (z.B. herabfallende Ziegel, vereister Gehweg) und wehrt auch unbegründete Ansprüche ab. Durch Deckungserweiterungen in versicherten Sparten lässt sich die Wohngebäudeversicherung zu einem umfassenden Gesamtkonzept erweitern. Eine Katastrophenschutzdeckung sorgt beispielsweise für Schutz in der Sturm-Sparte bei Überschwemmungen oder Kanalrückstau. Eine Einbruchsdiebstahlversicherung ergänzt die Feuer-Sparte um Schäden an allgemeinen Gebäudebestandteilen, die durch (versuchten) Einbruch entstehen, ersetzt zu bekommen (auch bei Wohnungseingangstüren).

    Link: Gebäudeversicherung

  • Cyber Versicherung

    Der Versicherungsschutz umfasst Haftpflichtansprüche, bestimmte Eigenschäden, Datenschutzverfahren und Krisenmanagement, Unternehmen haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter Anderen durch die betriebliche Tätigkeit zufügen. Es kann möglicherweise zu Schadenersatzansprüchen kommen, damit verbunden sind oftmals sehr hohe Anwaltskosten, die das Unternehmen finanziell belasten. Betreffend den Versicherungsschutz gilt das Claims made-Prinzip: beitragsfreie Rückwärtsdeckung von 6 Monaten (Versicherungsschutz für unbekannte Fehler aus der Vergangenheit, wenn diese Fehler erst während der Vertragslaufzeit erstmalig bekannt geworden sind und geltend gemacht werden). Versichert sind: Schadenersatzansprüche wegen einer Datenschutz- oder einer Vertraulichkeitsverletzung Schadenersatzansprüche wegen unzureichender Netzwerksicherheit Schadenersatzansprüche wegen rechtswidriger digitaler Kommunikation (Marken- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht) Vertragsstrafe wegen Verletzung von Payment Card Industry Sicherheitsstandards Versicherungsschutz für bestimmte Eigenschäden Der Versicherungsfall im Falle einer Betriebsunterbrechung tritt ein mit der ersten Feststellung der teilweisen oder kompletten Nichtverfügbarkeit des Computersystems. Im Rahmen der Versicherungssumme sind versichert die Betriebsunterbrechung bis max. 3 Monate durch die teilweise oder komplette Nichtverfügbarkeit des Computersystems aufgrund eines Cyber-Angriffs oder der Verfügung einer Datenschutzbehörde oder der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung eines Versicherten aufgrund einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung, sowie der notwendige Wiederherstellungsaufwand. Wiederherstellungsaufwand sind die entstandenen angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für einen IT-Berater zum Zwecke der Wiederherstellung der versicherten Computersysteme. Dazu zählen auch die technische Wiederherstellung, Wiedergewinnung oder Neuinstallation von Daten oder Software, ein-schließlich der Kosten für den Erwerb einer Softwarelizenz, die zur Reproduktion der Daten oder der Software erforderlich ist. Versicherungsschutz für Datenschutzverfahren Der Versicherungsfall tritt mit dem erstmaligen Zugang einer schriftlichen Anzeige zur Einleitung des behördlichen Verfahrens ein. Es besteht Versicherungsschutz bei behördlichen Datenschutzverfahren für die Abwehrkosten, wenn ein Straf-, Verwaltungsstrafverfahren oder sonstiges behördliches Verfahren wegen einer Datenschutz- oder einer Vertraulichkeitsverletzung eingeleitet wird. Versicherungsschutz für Krisenmanagement Forensische Dienstleistungen Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versiche-rungssumme für forensische Dienstleistungen, um im Falle eines – durch tatsächliche Anhaltspunkte – begrün-deten Verdachts, dass eine Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung oder ein Cyber-Angriff zu einem Schaden führen könnte, feststellen zu lassen, ob und in welchem Ausmaß eines der vorher genannten Ereignisse eingetreten ist, was die Ursache für den Eintritt war und welches die geeigneten Maßnahmen zur Schadenminderung sind. Es werden in einem solchen Fall die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen IT-Beraters ersetzt. Krisenkommunikation Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versicherungssumme für Krisenkommunikation im Fall einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung, eines Cyber Angriffs, der fehlerhafter Bedienung des Computersystems , eines unvorhergesehenen technischen Problems des Computersystems, des Vorwurfs durch Medien einer Datenschutz- oder Vertraulichkeitsverletzung zur Abwehr oder zur Minderung eines Schadens für das Ansehen. In einem solchen Fall werden die angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen eines externen Beraters ersetzt. Informationskosten Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Versich-rungssumme für notwendige Informationskosten, die dem Versicherungsnehmer aufgrund einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverletzung oder einer behaupteten, tatsächlichen oder vermuteten Vertraulichkeitsverletzung entstehen. Informationskosten sind die notwendigen und angemessenen Honorare, Auslagen und Aufwendungen für externe Beratung, welche dadurch entstehen, dass Daten auf dem Computersystem einer versicherten Gesellschaft ermittelt und gesichert werden; der Versicherungsnehmer sich über seine Rechts-pflichten zur Anzeige der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber Datenschutzbehörden, Dritten oder betroffenen Datensubjekten beraten lässt; der Versicherungsnehmer entsprechend seiner Rechtspflichten Anzeigen der Datenschutzverletzung oder Vertraulichkeitsverletzung gegenüber den maßgeblichen Datenschutzbehörden oder Dritten vornimmt.

    Link: Cyber Versicherung

  • Bauherren­haftpflicht­versicherung

    Als Bauherr kann es schnell passieren, dass gegen Sie Schadenersatzforderungen von Dritten gestellt werden. Denn auf einer Baustelle haften Sie als Bauherr für alle Schäden, welche an der Gesundheit anderer oder durch Unglücke an fremdem Besitz entstehen. Das finanzielle Ausmaß solcher Schadenersatzforderungen kann unkalkulierbare Ausmaße annehmen. Wird z.B. ein Mitarbeiter schwer verletzt, sodass er seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann, müssen Sie als Bauherr ein Leben lang für den Verdienstausfall aufkommen. Ebenso ist es Aufgabe des Versicherers, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Gegen oben genannte Risken sollten Sie sich unbedingt mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wappnen. Beispiele für entstandene Schäden, die mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gedeckt sind: - Arbeiter stürzt von einem Gerüst und bricht sich den Arm. - Kind fällt in ungesicherten Schacht und verletzt sich. - Besucher stürzt bei Rohbaubesichtigung aufgrund eines mangelhaften Treppengeländers herunter. - Passant kommt zu Sturz aufgrund Baumaterialablagerung. - Herabfallender Ziegel beschädigt parkendes Fahrzeug. - Ihre Bautätigkeiten führen zu Beschädigungen eines benachbarten Gebäudes.

    Link: Bauherren­haftpflicht­versicherung

  • Bauwesenversicherung

    Die Bauwesenversicherung ist eine Sachversicherung die den Bauherren oder den Bauunternehmer gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden schützt. Auch bei bester Planung und Ausführung können unvorhersehbare Ereignisse zu Schäden führen und daher ist es von Vorteil, gegen diese Risiken abgesichert zu sein. Die Bauwesenversicherung wird auch gerne als „Kaskoversicherung der Bauprojektversicherungen“ betitelt. Folgende Schäden sind bei Abschluss einer Bauwesenversicherung gedeckt: - Dachbeschädigung durch Sturm bzw. Unwetter - Schäden an Bauleistungen durch unbekannte Täter (Vandalismus) - Verschütten der Baugrube (z.B. Böschungseinbruch) - Brand durch Schweißarbeiten -Setzungsschaden aufgrund unbekannter Inhomogenität des Bodens - Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile (Heizkörper, Armaturen, etc.) - Deckeneinsturz aufgrund Fehler in der statischen Berechnung - Austretendes Wasser aus undichten Rohrleitungen beschädigt Parkettböden

    Link: Bauwesenversicherung

  • Betriebsschutzversicherung

    Der Schutz Ihres Unternehmenes steht an erster Stelle. Daher sollten Sie als Unternehmer bzw. Eigentümer Ihr Unternehmen immer ideal abgesichert haben. Betriebsinhaltsversicherung: Die Betriebsinhaltsversicherung oder auch Gewerbeversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung stellt sozusagen die „Haushaltsversicherung für den Betrieb“ dar. Die Betriebsinhaltsversicherung sichert beispielsweise die Büroeinrichtung, das Lager sowie den Bestand und das Warenlager ab. Oft sind diese Dinge in einem Betrieb fremdfinanziert, weshalb der Verlust bzw. ein Schaden eine extreme finanzielle Belastung für den Betrieb bedeuten kann. Eine Betriebsinhaltsversicherung ist demnach für eine Firma sehr wichtig, um den Fortbestand bei einem unvorhersehbaren Schadenereignis nicht zu gefährden. Betriebsgebäudeversicherung: Sichern Sie das Fundament Ihres Unternehmens ab Eine gewerbliche Immobilie ist ein wichtiger Bestandteil Ihres Unternehmens. Wenn Sie sie selbst nutzen, wird hier täglich Leistung erbracht. Wenn Sie sie vermietet haben, ist sie eine wesentliche Einnahmequelle. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Immobilie gegen finanzielle Folgen durch Sachschäden absichern. Egal ob Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Naturkatastrophen, ein Elementarschaden kann fundamentale Folgen für Sie haben.

    Link: Betriebsschutzversicherung

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung soll den Fortbestand des Unternehmen sichern. Denn die Folgen eines Brandes, einer Explosion, eines Leitungswasserschadens, eines Sturmereignisses oder eines Einbruchdiebstahls sind in der Praxis oft wesentlich größer als der Sachschaden selbst. Wenn in diesen Fällen keine Versicherungsdeckung besteht, ist der Fortbestand des Betriebes oft ungewiss. Es gibt drei verschiedene Arten der Betriebsunterbrechungsversicherung: 1) Elementarschäden: Feuer aber auch Einbruch, Leitungswasserschaden, Sturm, Erdrutsch und Glasbruch können abgedeckt werden. 2) Maschinen- und Elektronikbetriebsunterbrechungsversicherung 3) Krankheit oder Unfall: Deckung für den Ertragsausfall aus persönlichen Gründen wie Unfall oder Krankheit (für kleine Unternehmen und EPUs) Letztere Deckung ist vor allem für Klein- und Einzelunternehmen, deren Erfolg stark vom Geschäftsführer oder Firmeneigentümer abhängig ist, besonders wichtig. Diese sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung für selbständig und freiberuflich Tätige (BUFT) bietet speziellen Branchen und KMUs besondere Deckungsmöglichkeiten. Eine Kombination der oben genannten Deckungsvarianten ist möglich und auch in den meisten Fällen sinnvoll!

    Link: Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Betriebshaftpflichtversicherung

    Als Gewerbetreibender tragen Sie die Verantwortung für Schäden, die durch Ihre Betriebstätigkeit oder Ihre Produkte entstehen können. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt diese Haftpflichtrisiken von Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Handwerkern ab. Die Betriebshaftpflichtversicherung erfüllt im Wesentlichen zwei Aufgaben: 1) Befreiungsfunktion: Prüfung von Ansprüchen inklusive Zurückweisung von unberechtigten Forderungen 2) Rechtsschutzfunktion: Schadenregulierung im Falle von gerechtfertigten Schadenersatzansprüchen Der große Vorteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist, dass die Absicherung nicht nur für den Geschäfts- bzw. Unternehmensinhaber gültig ist, sondern auch sämtliche Mitarbeiter des Unternehmen abgesichert sind.

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